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Es ist mir ein großes Anliegen ein paar Sachverhalte
in eigener Sache darzustellen! Leider kommen einige
Mitglieder unseres Vereines nicht zu mir, um ihre
Bedenken, die meine Tätigkeit als Obmann unserer
Anlage betreffen, mit mir zu besprechen sondern
streuen Gerüchte im Umlauf die nicht stimmen!
Als erstes möchte ich festhalten, dass man, um
die Tätigkeit des Obmannes ausüben zu können,
Pächter oder Eigentümer eines Grundstückes und
ein Mitglied dieses Vereins sein muss.
Wie sicher schon die meisten wissen, lebe ich
getrennt, aber ich bin noch immer Pächter eines
Grundstückes und beabsichtige es auch zu bleiben!
Sicher wäre es für mich leichter, wenn ich in
der Anlage wohnen würde, aber nur, weil mein Weg
zum Vereinshaus kürzer wäre!
Ich kann versichern, dass ich meine Arbeit als
Obmann gewissenhaft erledige und meine private
Situation mich nicht daran hindert!
Wenn mir zu Ohren kommt, dass manche Mitglieder
meinen "der Obmann ist ja nicht hier" so möchte
ich feststellen, dass ich sehr oft meine Freizeit
im Vereinshaus verbringe, um die doch sehr umfangreiche
Arbeit zu erledigen.
Festhalten möchte ich auch, das die Tätigkeit
eines Obmannes nicht mit der Tätigkeit eines Hausmeisters
verwechselt werden sollte, und selbst ein Hausmeister
hat heutzutage keine Anwesenheitspflicht mehr.
Wir kümmern uns gerne um unseren schönen Verein,
aber selbst uns als Vorstandsmitglieder sei Privatsphäre
gegönnt. Wenn unsere Anwesenheit erforderlich
ist, wird immer jemand vom Vorstand anwesend sein
und auftretende Problem lösen.
Mit freundlichen Grüßen
Euer Obmann
Nussbaumer Johann
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