Es ist mir ein großes Anliegen ein paar Sachverhalte in eigener Sache darzustellen! Leider kommen einige Mitglieder unseres Vereines nicht zu mir, um ihre Bedenken, die meine Tätigkeit als Obmann unserer Anlage betreffen, mit mir zu besprechen sondern streuen Gerüchte im Umlauf die nicht stimmen!

Als erstes möchte ich festhalten, dass man, um die Tätigkeit des Obmannes ausüben zu können, Pächter oder Eigentümer eines Grundstückes und ein Mitglied dieses Vereins sein muss.

Wie sicher schon die meisten wissen, lebe ich getrennt, aber ich bin noch immer Pächter eines Grundstückes und beabsichtige es auch zu bleiben!

Sicher wäre es für mich leichter, wenn ich in der Anlage wohnen würde, aber nur, weil mein Weg zum Vereinshaus kürzer wäre!

Ich kann versichern, dass ich meine Arbeit als Obmann gewissenhaft erledige und meine private Situation mich nicht daran hindert!

Wenn mir zu Ohren kommt, dass manche Mitglieder meinen "der Obmann ist ja nicht hier" so möchte ich feststellen, dass ich sehr oft meine Freizeit im Vereinshaus verbringe, um die doch sehr umfangreiche Arbeit zu erledigen.

Festhalten möchte ich auch, das die Tätigkeit eines Obmannes nicht mit der Tätigkeit eines Hausmeisters verwechselt werden sollte, und selbst ein Hausmeister hat heutzutage keine Anwesenheitspflicht mehr.

Wir kümmern uns gerne um unseren schönen Verein, aber selbst uns als Vorstandsmitglieder sei Privatsphäre gegönnt. Wenn unsere Anwesenheit erforderlich ist, wird immer jemand vom Vorstand anwesend sein und auftretende Problem lösen.

Mit freundlichen Grüßen
Euer Obmann
Nussbaumer Johann

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